Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungen zu ermitteln und daraus erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten, festzulegen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.

 

Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis bilden die Grundlage für eine Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. ich stelle Ihnen fachlich angemessene und praktikable Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung vor. Von der Ermittlung und Beurteilung der Belastungen und Beanspruchungen bis hin zur Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Gestaltungsmaßnahmen begleite ich Sie.

 

Beispiele "guter Praxis" machen anschaulich, wie in anderen Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung umgesetzt wurde. Darstellungen von Methoden sowie Porträts beispielhaft ausgewählter Instrumente und Verfahren vermitteln einen Eindruck davon, wie Belastungen und Beanspruchungen der Arbeit ermittelt und beurteilt werden können. Grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen bieten bei der Planung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung eine Orientierung.

 

Dieses Beratung richtet sich an Akteure aus betrieblicher Praxis die sich für den Umgang mit Belastungen und Beanspruchungen im Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes interessieren.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regeln der Betriebssicherheit
    • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
    • TRBS 1201 "Instandhaltung"
  • Betriebsanweisungen
  • Arbeitsanweisungen

Beratung - Konzeption

Ich biete Inhouse Consulting zu diesem Thema an. Vor dem Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung analysieren wir - Sie, Ihre Führungskräfte/Mitarbeiter und ich gemeinsam - Ihre Anlagen und Tätigkeiten und ermitteln mögliche Gefährdungen. Daraus werden Maßnahmen nach dem (S) - T - O - P Prinzip abgeleitet in Gefährdungsbeurteilungen festgehalten und die abgeleiteten Maßnahmen  in Betriebs- und Arbeitsanweisungen umgesetzt.

  • S - Substitution (z.B. ersetzen von Stoffen)
  • T - technische Maßnahmen
  • O - organisatorische Maßnahmen
  • P - personelle Maßnahmen

Ihre Vorteile:

  • Die Beratung wird auf Ihre Belange und Wünsche hin konzipiert.
  • Ihr Betrieb steht im Focus.
  • Am Ende haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellt.
  • Sie haben Ihre Betriebs-und Arbeitsanweisungen erstellt.
  • Sie sparen Seminar-, Fahrt- und Übernachtungskosten.

Beispiel aus der Praxis

Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilungen:

  • 0,4/0,7 kV Schaltanlagen
  • 0,4 kV Schaltschränke
  • 10 kV Schaltanlagen
  • Batterieräume
  • Transformatoren bzw. Transformatorräume

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung:

  • Arbeiten in der E- und MSR-Werkstatt
  • Arbeiten in der mechanischen-Werkstatt
  • Arbeiten in engen Räumen
  • elektrotechnische Arbeiten

Beratung - Consultingleistung

Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.

 

Tel: 0176 48346794

Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de - oder über nachfolgendes Formular

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