„Eine Betriebsanweisung enthält schriftliche Anordnungen des Unternehmers für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen. Sie gehört zu den Arbeitgeberpflichten.“ (Elektrofachkraft, 2015). Man findet Betriebsanweisungen immer in unmittelbarer Umgebung zu dem jeweiligen Arbeitsmittel z.B. einer Maschine. Farblich gekennzeichnet, kann der Mitarbeiter sofort erkennen, auf welche Dinge er achten muss und was für Gefahren beim Umgang mit der Maschine ausgehen.
Grundsätzlich muss jede Standardarbeitsanweisung eine Reihe von Einzelfragen klären, die sich bei der Durchführung einer Tätigkeit stellen, wie zum Beispiel:
Arbeitsanweisungen präzisieren damit die Tätigkeit in Einzelschritten.
Die Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers.
Sie ist enthalten in
Der Unfallversicherer beschreibt diese Forderungen der Betriebsanweisungen in der DGUV Information 211-010 (BGI 578).
Der Unfallversicherer weist in die Information, unter anderem, auf die rechtlichen Hintergründe sowie auf die Anforderungen an Betriebsanweisungen hin. Die Betriebsanweisungen sind in folgender Form zu verfassen:
Folgende tätigkeitsbezogenen Themen für Arbeitsanweisung möchte ich Ihnen vorstellen:
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich, auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, für Sie Ihre Arbeitssanweisungen.
Ihre Vorteile:
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.
Tel: 0176 48346794
Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de - oder über nachfolgendes Formular
Nachricht an mich