Ziel ist, unter Berücksichtigung der derzeit aktuellen internen Regularien des Auftraggebers und den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Stand der Arbeitssicherheit im jeweiligen Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen.
Maßnahmen aus einer Gefährdungsbeurteilung werden grundsätzlich in der Reihenfolge:
S - Substitution (ersetzen durch)
T - technische Maßnahme
O - organisatorische Maßnahme
P - persönliche Maßnahme
durchgeführt.
Dies bedeutet, dass zunächst technische Maßnahmen ergriffen werden um Schäden an der Gesundheit der Mitarbeiter zu vermeiden.
Die Teilnehmer werden dazu befähigt, Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Hat der Arbeitgeber gemäß §5 ArbSchG die Arbeitsbedingungen beurteilt? Wurden die Gefährdungen gemäß Abschn. 2 §3 Betriebssicherheitsverordnung „Gefährdungsbeurteilung“ sowie den technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“ ermittelt? Wurden daraus anschließend Maßnahmen abgeleitet?
Folgende Inhalte werden behandelt:
Gern unterstütze ich Sie dabei Ihre Anlagen und Tätigkeiten gemäß TRBS 1111 zu analysieren, Gefährdungen zu ermitteln sowie bei der Festlegung von Maßnahmen um diese Gefährdungen ausschließen. Dazu gehört die Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen.
Diese Veranstaltung bzw. Beratung basiert auf Ihrer vorhandenen hausinternen Papierlage.
Haben Sie noch keine oder keine ausreichende Papierlage empfehle ich Ihnen mein Angebot - Gefährdungsbeurteilungen!
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten und vermittelten Inhalten.
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.
Tel.: 0176 48346794
e-Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de