Die Schaltberechtigung ist eine Betriebsgenehmigung / Beauftragung an einen Schaltberechtigten, in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil eigenverantwortlich oder auf Anweisung durch den Schaltauftragsberechtigten, Schaltungen durchzuführen und Arbeitsstellen einzurichten.
Die Schaltberechtigung wird vom Unternehmer oder durch die beauftragte Führungskraft, z. B. verantwortliche Elektrofachkraft VEFK des Anlagenbetreibers, schriftlich erteilt und schließt die Befähigung ein, den ordnungsgemäßen Schaltbetrieb in der betreffenden elektrischen Schaltanlage sowie Netzteil im Rahmen der Schalt- und Arbeitsanweisung für den festgelegten Zeitraum durchführen zu können.
In Sonderfällen wird in der Praxis entsprechend der betrieblichen Organisation eine „Teilschaltberechtigung“ für befähigte Personen erteilt. Zur Verhütung von Unfällen, Erhaltung der Gesundheit, Betriebssicherheit sowie der rechtssicheren Organisation im Betrieb, ist der Unternehmer verpflichtet, festzulegen:
schalten darf.
Ich biete Inhouseseminare an. Der Termin bzw. die Termine werden nach Ihrem Wunsch gemeinsam mit den Zielen und Inhalten abgestimmt.
Ihre Vorteile:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten und vermittelten Inhalten.
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.
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