gemäß Betriebssicherheitsverordnung sowie DGUV Vorschrift 3 "elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Die BetrSichV definiert im § 2 Abs. 6 den Begriff "zur Prüfung befähigte Person" als eine Person, die zur Ausübung von Prüftätigkeiten neben der erforderlichen Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit auch über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen muss. Neben der deutlichen Abgrenzung zu den alten Forderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 definiert die BetrSichV im § 2 Abs. 5 den Begriff "fachkundig" neu und weist darauf hin, dass Fachkenntnisse explizit durch die Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Somit kann dies Seminar als eine Pflichtveranstaltung für alle mit der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln beauftragten Personen im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung nach der neuen BetrSichV bezeichnet werden.
Theorie:
Praxis:
Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Instandhalter, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte.
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend §12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 2 Abs. 5 BetrSichV und eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
Ich biete Inhouseseminare an. Der Termin bzw. die Termine werden nach Ihrem Wunsch gemeinsam mit den Zielen und Inhalten abgestimmt.
Ihre Vorteile:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten und vermittelten Inhalten.
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail.
Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.
Tel.: 0176-48346794
e-Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de