Zum Erhalt der Fachkunde fordert das Arbeitsschutzgesetz im § 12 Abs. 1, dass alle Mitarbeiter und hier im speziellen, elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), in regelmäßigen Abständen - mindestens einmal jährlich - wiederkehrend geschult bzw. unterwiesen werden.
"Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zur ihrer Verhütung, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen und sie muss dokumentiert werden."
Hintergründe
Inhalt
Die Jahresunterweisung hat eine Dauer von 1/2 bis 1 Tag und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle (Wissenstransfertest) ab.
Ich biete Inhouseseminare an. Der Termin bzw. die Termine werden nach Ihrem Wunsch gemeinsam mit den Zielen und Inhalten abgestimmt.
Ihre Vorteile:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit den behandelten und vermittelten Inhalten.
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über einen Anruf oder ein entsprechendes Mail. Ebenso erstelle ich Ihnen gern ein für Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.
Tel.: 0176 48346794
e-Mail: hartmut.knorr@hr-safety-training.de